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Das Geschäftsjahr

2023

Das Vorwort

Vorwort des Stiftungsrats

Steigender Diskontsatz, unsichere Zinslage und Baukosten auf Höchstniveau: In der Krise beweist sich eine gute Strategie. Die stand im Geschäftsjahr auf drei Säulen: Wir haben die Organisation verstärkt, unser Entwicklungs-Know-how vertieft und ein hocheffektives Risiko- und Cashflow-Management eingeführt.

Das Geschäftsjahr auf einen Blick

2023 in Kürze

Zusammenfassung

Executive Summary & Ausblick

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Überdurchschnittliches Engagement fürs Klima

Nachhaltigkeit & Investments

Ein Blick hinter die Fassaden

Projekt-Einblicke

Seraina Invest

Geschichte

Alle Zahlen im Überblick

Jahresrechnung

Danksagung

Danke!

Impressum

Impressum

1. Grundlagen und Organisation

Allgemeine Information

Der Stiftungsrat der Seraina Investment Foundation hat die vorliegende Jahresrechnung am 28. Februar 2024 gutgeheissen. Sie unterliegt der Genehmigung durch die Anlegerversammlung.

Zweck, Gründung und Sitz

Unter dem Namen Seraina Investment Foundation besteht eine Stiftung im Sinne von Art. 80 ff. ZGB.

Die Seraina Investment Foundation ist eine Anlagestiftung nach Artikel 53g des Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG). Die Stiftungsaufsicht der Seraina Investment Foundation übernimmt die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV). Die Stiftung bezweckt die Anlage und Verwaltung der ihr anvertrauten Vorsorgegelder. Zur Erreichung des Stiftungszwecks kann sie unterschiedliche Anlagegruppen bilden und sich mit dem Anlagevermögen an Gesellschaften oder kollektiven Kapitalanlagen beteiligen. Mit ihrem Stammvermögen kann sie sich im Rahmen des regulatorisch Zulässigen an einer Gesellschaft beteiligen, deren Zweck die Verwaltung von Vorsorgegeldern ist und die mit der Bewirtschaftung und Verwaltung des Stiftungsvermögens betraut wird. Die Stiftung wurde am 28. September 2016 gegründet. Stifterin war die Steiner AG, Zürich.

Die Seraina Investment Foundation hat ihren Sitz in Zürich. Die genaue Anschrift lautet:
Seraina Investment Foundation
Stockerstrasse 34, 8002 Zürich
www.serainainvest.ch
info@serainainvest.ch

Als Anleger der Stiftung sind zugelassen: 
a.) Vorsorgeeinrichtungen sowie sonstige steuerbefreite Einrichtungen mit Sitz in der Schweiz, die nach ihrem Zweck der beruflichen Vorsorge dienen; und 
b.) Personen, die kollektive Anlagen der Einrichtungen nach Buchstabe a verwalten, von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) beaufsichtigt werden und bei der Stiftung ausschliesslich Gelder für diese Einrichtungen anlegen.

Das Stiftungsvermögen ist in das Stamm- und Anlagevermögen gegliedert. Das Anlagevermögen besteht aus von den Anlegern zum Zwecke der gemeinschaftlichen Anlage eingebrachten Vermögenswerten. Es bestehen 3 Anlagegruppen, der Swiss Development Residential sowie der SIF Focus (ehemals Swiss Development Commercial) und seit dem 1. Oktober die neu gegründete Anlagegruppe SIF Living ESG.

Organe, Gremien und Vertragspartner

Stiftungsrat

Ajay Sirohi Präsident
Hendrik van der Bie Mitglied, seit 01.04.2020
Luzius Hitz Mitglied, seit 01.04.2020
Ivo Vögtli Mitglied, seit 01.06.2023
Thomas Risch Mitglied, seit 01.06.2023
Andreas Hürlimann Mitglied, bis 31.03.2023

Der Stiftungsrat ist das oberste geschäftsführende Organ der Stiftung. Ihm sind alle Kompetenzen übertragen, die nicht durch das Gesetz oder die Stiftungssatzungen der Anlegerversammlung oder der Revisionsstelle zugeteilt sind. Der Stiftungsrat kann, soweit dies gesetzlich zulässig ist, die Geschäftsführung an Dritte delegieren. Die Geschäftsführung und weitere Stellen, denen Aufgaben und Kompetenzen zugewiesen werden, sind dem Stiftungsrat gegenüber verantwortlich. Der Stiftungsrat achtet bei der Delegation von Aufgaben und Kompetenzen auf die Befähigung der Delegationsempfänger und sorgt für eine ausreichende Instruktion und Überwachung. Der Stiftungsrat kann ein Investment Committee oder mehrere Investment Committees mit speziellen Funktionen schaffen. Die Ernennung, Pflichten, Zusammensetzung und die Kompetenzen des oder der Investment Committees werden im Stiftungsreglement oder in Spezialreglementen geregelt.

Geschäftsführung und Verwaltung

Seraina Invest AG
Stockerstrasse 34
8002 Zürich

Reto Niedermann Geschäftsführer (CEO)
Peter Hausberger Stellvertretender Geschäftsführer (CFO)
Tobias Meyer Head of Development & Construction

Über die Anstellung der Mitglieder der Geschäftsführung entscheidet der Stiftungsrat. Die Mitglieder der Geschäftsführung zeichnen kollektiv zu zweien.

Investment Committee

Dr. Christoph Zaborowski Vorsitzender
Prof. Dr. Markus Schmidiger Mitglied
Dr.-Ing. Sevim Rissi Mitglied

Das Investment Committee wird vom Stiftungsrat gewählt. Der Stiftungsrat bestimmt den Vorsitzenden sowie gegebenenfalls dessen Stellvertreter. Die Mitglieder des Investment Committees haben keine Zeichnungsberechtigung.

Revisionsstelle

Ernst & Young AG, Zürich

Schätzungsexperten

Wüest Partner AG, Zürich
KPMG, Zürich

Depotbank

Banque Cantonale Vaudoise, Lausanne

Aufsichtsbehörde

Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV), Bern

Liegenschaftsverwaltung

Privera AG, Gümligen
Gribi Bewirtschaftung AG, Laufen

Vertriebspartner

Seraina Invest AG, Stockerstrasse 34, 8002 Zürich

Entwicklungspartner und Totalunternehmer

Steiner AG, Zürich

Anleger und Ansprüche

Per 31. Dezember 2022 waren insgesamt 7'620'441 Ansprüche ausgegeben (per 31. Dezember 2021 insgesamt 6'948'606 Ansprüche). Diese verteilen sich auf 86 verschiedene Einrichtungen der beruflichen Vorsorge, welche jeweils zwischen 100 und 1'600'000 Ansprüche halten.

Urkunde, Statuten, Reglemente und Prospekte

Stiftungsurkunde: Notariell beurkundet am 31.08.2016
Letzte Änderung der Statuten: An der a.o. Anlegerversammlung vom 06. Dezember 2022
Letzte Änderung des Stiftungsreglements: An der a.o. Anlegerversammlung vom 06. Dezember 2022

Die übrigen Reglemente sind in der Kompetenz des Stiftungsrates und traten wie folgt in Kraft:

Organisationsreglement 02.09.2016
Gebühren- und Kostenreglement 02.09.2016
Anlage- und Finanzierungsrichtlinien der Anlagegruppe Swiss Development Residential 29.10.2019
Reglement über die Veräusserung von Immobilienanlagen der Anlagegruppe Swiss Development Residential 02.09.2016
Prospekt der Anlagegruppe Swiss Development Residential 06.12.2022
Anlage- und Finanzierungsrichtlinien der Anlagegruppe SIF Focus 29.10.2019
Prospekt der Anlagegruppe SIF Focus 06.12.2022
Anlage- und Finanzierungsrichtlinien der Anlagegruppe SIF Living ESG 29.10.2019
Prospekt der Anlagegruppe SIF Living ESG 01.06.2023

Verrechnungen zwischen den Anlagegruppen

Zwischen den Anlagegruppen sowie dem Stammvermögen werden Leistungen ausgetauscht und infolgedessen Verrechnungen vorgenommen. Diese Verrechnungen werden über die Verrechnungskonten (Kontokorrent) verbucht.

Transaktionen mit Nahestehenden

Mit Kaufvertrag vom 22.11.2022 erwirbt der SDR die Stockwerkeinheit 4281-9 im Talgutzentrum, Ittigen. Verkäuferin der Stockwerkeinheit ist mit dem SIF FOCUS die zweite Anlagegruppe der Seraina Investment Foundation. Der Kaufpreis beträgt CHF 7'509'161. Der Kaufpreis wurde durch zwei unabhängige Marktwertgutachten, einerseits durch Wüest Partner sowie andererseits durch KPMG, validiert.

Verrechnungen an die Anlagegruppen für Kosten Stiftungsrat und Investment Committee

Die Seraina Invest AG belastet den Anlagegruppen SDR und SIF Focus eine Gesamtgebühr von maximal 0.95% des liquiditätsbereinigten Gesamtvermögens der jeweiligen Anlagegruppe. Der effektive Satz auf dem durchschnittlichen Gesamtvermögen für das Gesamtjahr beträgt 0.69% für die Anlagegruppe SDR, 0.22% für die Anlagegruppe SIF Focus.

Verrechnungen an die Anlagegruppen für Kosten der Bauherrenvertretung

Für die mit der Bauherrenvertretung verbundenen Aufwendungen werden den Anlagegruppen eine Bauherrenvertretungsgebühr von 2.0% auf den mit der Baustellung verbundenen Anlagekosten verrechnet. Nicht zu den mit der Baustellung verbundenen Anlagekosten werden die Landkosten und die Kaufnebenkosten gezählt. Die Verrechnung erfolgt durch die Seraina Invest AG.

Anlagerichtlinien Anlagegruppen Swiss Development Residential, SIF Focus und SIF Living ESG

Die Anlage des Stiftungsvermögens erfolgt unter Beachtung der Kriterien Sicherheit, Ertrag und Liquidität. Die Stiftung verfolgt eine auf Stabilität ausgerichtete Anlagestrategie mit nachhaltigen Erträgen und einem kontinuierlichen Wertschöpfungspotential.

Die Anlagegruppe Swiss Development Residential investiert ihre Mittel schweizweit in Bauland, angefangene Bauten und sanierungsbedürftige Objekte (sanierungsbedürftige Objekte dürfen beim Erwerb durch die Stiftung noch bewohnt sein). Kriterien für die Auswahl der Projekte sind Attraktivität der Lage, Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr, Standortentwicklung, demographische Entwicklungen bzw. Verkaufsmöglichkeiten, zu erwirtschaftende Rendite sowie vorhandenes Potential für Wert- und Ertragssteigerungen. 
Die Anlagegruppe investiert ihre Mittel hauptsächlich in Projekte für Liegenschaften mit vorwiegender Wohnnutzung. Dazu gehören auch qualifizierte Wohnformen wie das Alters- und Studentenwohnen. Der Anteil von Wohnliegenschaften beträgt zwischen 70 und 100 Prozent, gemessen am Verkehrswert des Liegenschaftsportfolios.

Die Anlagegruppe SIF Focus investiert ihre Mittel hauptsächlich in Bauprojekte mit vorwiegender (künftiger) kommerzieller Nutzung. Dazu gehören insbesondere Geschäftsliegenschaften, Büroliegenschaften, Gewerbeliegenschaften (inkl. Retail), Industrieliegenschaften, Logistikliegenschaften, Restauration, Hotelliegenschaften, reine Freizeitliegenschaften sowie Mischliegenschaften. Als Bauprojekte ohne vorwiegend kommerzielle Nutzung zulässig sind Liegenschaften mit (künftiger) Wohnnutzung. Dazu gehören auch gemeinnützige Wohnungen sowie qualifizierte Wohnformen wie Alters- und Studentenwohnen.

Die Anlagegruppe SIF Living ESG investiert ihre Mittel in Grundstücke im Allein- und Miteigentum (inkl. Stockwerkeigentum) sowie Bauten im Baurecht. Dazu gehören auch gemeinnützige Wohnungen sowie qualifizierte Wohnformen wie das Alters- und Studentenwohnen. Daneben sind auch Immobilien ohne vorwiegende Wohnnutzung (d.h. kommerzielle Nutzung) zulässig. Die Anlagegruppe beabsichtigt, Nachhaltigkeitsaspekte angemessen zu berücksichtigen.

Gemäss Übergangsbestimmung kann während der Aufbauphase der Anlagengruppen von den Diversifikationsvorschriften sowie den Anlagebeschränkungen abgewichen werden.
Swiss Development Residential: bis März 2022
SIF Focus: bis Oktober 2024
SIF Living ESG: bis Oktober 2028