Die Seraina Investment Foundation bewies 2024 ihre Widerstandskraft: Trotz anspruchsvoller Marktbedingungen und einer strategischen Neuausrichtung ist die erzielte Performance von 3,33 % äusserst erfreulich. Ein Beweis für Stabilität und Weitblick.
Sinkende Zinsen und stabile Diskontsätze stärkten das Portfolio: 80 Prozent der Immobilienprojekte legten an Wert zu, die Anlagegruppe «Swiss Development Residential» erreichte 1,4 Mrd. Franken. Mit einer wachsenden Organisation, vielen neuen Entwicklungspartnern und voller Unabhängigkeit ist die SIF für 2025 strategisch gut aufgestellt.
Unsicherheit hoch, Planbarkeit runter – der Immobilienmarkt hat herausfordernde Jahre hinter sich. Im Geschäftsjahr 2024 entspannte sich die Lage. Christoph Zaborowski, Präsident des Investment Committees, spricht über Anlegerbedürfnisse, Resilienz im Team und die Vorteile einer Entwicklungs-Anlagestiftung gegenüber Bestandsimmobilien.
Zum Ende des Geschäftsjahres 2024 trennte sich die Seraina Investment Foundation endgültig von ihrem langjährigen Entwicklungspartner Steiner AG. Dank des grossen Engagements eines eingespielten Teams und einer schrittweisen Lösungsstrategie konnten betroffene Projekte erfolgreich an neue Partner übergeben oder eigenständig weitergeführt werden.
Der Wohnungskauf ist für viele eine einmalige Entscheidung. Um Interessierten das perfekte Produkt zu bieten, ist das Inhouse-Vermarktungsteam früh eingebunden und gestaltet Grundrisse, Wohnungsgrössen und Ausstattungen mit. René Frauenknecht und sein Team wissen, was gefragt ist und begleiten die Käufer oft jahrelang beim wichtigsten Geschäft ihres Lebens.
Die Seraina Invest AG hat im Dezember 2024 die FINMA-Bewilligung als Verwalterin von Kollektivvermögen erhalten. Diese behördliche Genehmigung stellt einen bedeutenden Schritt in der Weiterentwicklung des Risikomanagements und der Compliance dar und ergänzt die bestehende Aufsicht durch die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK). Damit unterstreicht die Stiftung ihr Engagement für regulatorische Konformität und eine verantwortungsbewusste Unternehmensführung.
Die Grundlage für ein erfolgreiches Jahr 2025 ist auch dank Ihrem Einsatz geschaffen. Wir blicken zuversichtlich auf ein starkes Wachstum und rechnen mit signifikant steigenden Renditen. Wir danken Ihnen für Ihre Loyalität und freuen uns darauf, diesen positiven Kurs gemeinsam mit Ihnen fortzusetzen.
Grundsätzliches
Für die Anlagestiftungen gilt Art. 47 BVV 2 über die Ordnungsmässigkeit der Buchführung und Rechnungslegung. Für das Stammvermögen und für die einzelnen Anlagegruppen ist gesondert Buch zu führen. Gemäss Art. 47 BVV 2 besteht die Jahresrechnung aus der Bilanz und Erfolgsrechnung des Stammvermögens, den Vermögens- und Erfolgsrechnungen der Anlagegruppen, dem Anhang und ist nach den Fachempfehlungen zur Rechnungslegung Swiss GAAP FER 26 aufzustellen und zu gliedern. Allfälligen besonderen Anforderungen der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV bzw. der Verordnung über die Anlagestiftungen (ASV) wurde Rechnung getragen.
Es gilt der übergeordnete Grundsatz von Swiss GAAP FER 26, wonach die Jahresrechnung der Seraina Investment Foundation ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (True & Fair View) zu vermitteln hat. Dies bedeutet die konsequente Anwendung von aktuellen Werten (im Wesentlichen Marktwerte) für alle Vermögensanlagen. Die Bewertung der Aktiven erfolgt zu den für den Bilanzstichtag zutreffenden aktuellen Werten ohne Einbau von Glättungseffekten. Die Schätzungen der Verkehrswerte der Immobilien erfolgte, sofern nichts anderes vermerkt, durch den Schätzungsexperten Wüest Partner AG, Zürich.
Das Geschäftsjahr der Seraina Investment Foundation entspricht dem Kalenderjahr und dauerte vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024.
Alle Beträge sind in der Jahresrechnung in Schweizer Franken (CHF), allfällige Abweichungen (z.B. TCHF) sind entsprechend ausgewiesen. Sowohl im Geschäftsjahr als auch im Vorjahr erfolgten keine Transaktionen mit dem Ausland sowie keine Transaktionen in Fremdwährung.
Konsolidierungsgrundstätze und Konsolidierungskreis
Die konsolidierte Jahresrechnung der Anlagegruppe Swiss Development Residential umfasst die Einzelabschlüsse der Anlagegruppe sowie deren direkt oder indirekt kontrollierten Gesellschaften per 31. Dezember des entsprechenden Jahres. Die Abschlüsse der kontrollierten Gesellschaften werden ab dem Datum voll konsolidiert, an dem die Kontrolle übernommen wurde. Die Kontrolle besteht üblicherweise dann, wenn mehr als die Hälfte der Stimmrechtsanteile im eigenen Besitz sind. Die Jahresrechnungen der kontrollierten Gesellschaften werden für die gleiche Periode und nach einheitlichen Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt.
Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Aufwendungen und Erträge, nicht realisierte Gewinne und Verluste sowie Dividenden aus Geschäftsvorfällen zwischen der Anlagegruppe und den kontrollierten Gesellschaften werden eliminiert. Im Laufe des Jahres erworbene Gesellschaften werden zum Zeitpunkt des Erwerbs nach einheitlichen Grundsätzen neu bewertet und konsolidiert. Ein allfälliger Unterschiedsbetrag zwischen dem Kaufpreis und dem anteilig erworbenen Eigenkapital wird als Goodwill ausgewiesen. Ein Badwill (negativer Goodwill) wird sofort mit dem Eigenkapital verrechnet. Eine vereinbarte bedingte Kaufpreiszahlung wird zum Erwerbszeitpunkt zum Wert des erwarteten Geldabflusses als Rückstellung erfasst, sofern die Kriterien nach FER erfüllt sind. Nachträgliche Änderungen der Rückstellung einer bedingten Kaufpreiszahlung führen zu einer entsprechenden Anpassung des Goodwills.
Der Einbezug in die konsolidierte Jahresrechnung der Anlagegruppe endet mit dem Verlust der Kontrolle. Die Differenz zwischen Verkaufspreis und dem nach Swiss GAAP FER bewerteten anteiligen Eigenkapital wird in der Erfolgsrechnung als Gewinn oder Verlust ausgewiesen.
Der Konsolidierungskreis ist in Anmerkung 4 des Anhanges wiedergegeben.
Bauland, angefangene Bauten und fertiggestellte Bauten
Im Bauland sind Grundstücke/Liegenschaften enthalten, welche sich in der Immobilienentwicklungsphase befinden. Diese Grundstücke/Liegenschaften können Mieteinnahmen aus Zwischennutzungen generieren. Angefangene Bauten beinhalten Grundstücke/Liegenschaften, welche sich in Bau befinden. Fertiggestellte Bauten beinhalten Liegenschaften, welche zum Verkauf stehen oder welche im Bestand gehalten werden.
Bauland, angefangene Bauten und fertiggestellte Bauten werden zu den für den Bilanzstichtag zutreffenden aktuellen Werten (Marktwerte) bewertet. Die Bewertung erfolgt grundsätzlich nach der Discounted-Cashflow-Methode (auch DCF-Methode genannt). Dabei werden die zukünftigen Geldflüsse (Einnahmen und Ausgaben) per Bewertungsstichtag abgezinst. Bei den zukünftigen Geldflüssen kann es sich um erwartete oder bereits vertraglich fixierte Geldflüsse handeln. Die Bewertung erfolgt durch den eingesetzten unabhängigen Schätzungsexperten. Einzelne (Teil-) Projekte werden mit einem Entwicklungspartner mittels Landvorhaltung abgewickelt. Das heisst, dass das Land an die zukünftigen Stockwerkeigentümer abverkauft wird und diese den TU-Vertrag direkt mit dem Entwicklungspartner abschliessen. Die vereinbarte Entschädigung wird mit einer DCF-Abbildung der Vertragssituation berechnet und ebenfalls durch den eingesetzten unabhängigen Schätzungsexperten zu Marktwerten bewertet.
Ist die Seraina Investment Foundation weder Eigentümer noch wirtschaftlich Berechtigter der Liegenschaft (beispielsweise bei Anzahlungen für Reservationen oder Kaufrechte), so erfolgt die Bewertung zu den jeweiligen Anschaffungskosten. Ist der Marktwert tiefer als die Anschaffungskosten, so werden diese entsprechend wertberichtigt. Der eingesetzte unabhängige Schätzungsexperte nimmt keine Bewertung der zu Anschaffungskosten bewerteten Liegenschaften vor.
Flüssige Mittel
Flüssige Mittel beinhalten Bankguthaben (Sichtgeld) sowie Festgeld bis zu einer Fälligkeit von 3 Monaten. Sichtgeld und Festgeld sind zum Nominalwert bewertet. Allfällige (Negativ-)Zinsen sind jener Periode zugeordnet in welcher sie anfallen.
Forderungen
Die Bewertung der Forderungen erfolgt zum Nominalwert abzüglich Wertberichtigungen für zweifelhafte Forderungen. Liegen bei Forderungen Hinweise dafür vor, dass nicht alle fälligen Beträge gemäss den ursprünglich vereinbarten Konditionen eingehen werden (wie z. B. Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz oder signifikante finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners), wird eine Wertberichtigung vorgenommen.
Rückstellungen
Eine Rückstellung ist eine auf einem Ereignis in der Vergangenheit begründete wahrscheinliche Verpflichtung, deren Höhe (sowie deren Fälligkeit) ungewiss, aber schätzbar ist. Rückstellungen werden in dem Masse vorgenommen, als entsprechende rechtliche respektive faktische Verpflichtungen oder drohende Verluste im Zeitpunkt der Erstellung der Jahresrechnung bekannt sind. Die Bemessung der Rückstellungen basiert auf der bestmöglichen Schätzung unter Berücksichtigung entsprechender Risiken und Unsicherheiten. Mögliche Verpflichtungen, bei welchen ein Mittelabfluss als unwahrscheinlich eingeschätzt wird, werden in der Bilanz nicht als Rückstellung erfasst, sondern als Eventualverbindlichkeiten im Anhang offengelegt.
Latente Steuern
Bei den latenten Steuern handelt es sich um latente Grundstücksgewinnsteuern. Die Ermittlung erfolgt einzeln pro Liegenschaft. Die Höhe der jeweiligen latenten (Grundstücksgewinn-)Steuer hängt von den kantonalen Steuergesetzen ab und ist u.a. abhängig vom Grundstücksgewinn und der Haltedauer. Dies bedeutet, dass die Grundstücksgewinnsteuer sich wegen der Veränderung der Haltedauer über die Zeit verändern kann, auch wenn der Grundstückgsgewinn unverändert bleibt. Als Haltedauer wird grundsätzlich der Zeitraum zwischen dem Liegenschaftskauf und dem Bilanzstichtag angenommen. In begründeten Fällen wird von diesem Grundsatz abgewichen (bspw. bei fehlender Baubewilligung) und eine bestmögliche Schätzung der Haltedauer vorgenommen. Bezüglich der Gewinnsteuer ist die Seraina Investment Foundation als Einrichtung der beruflichen Vorsorge von der Steuerpflicht befreit.
Beim Verkauf von Stockwerkeigentum wird ein Teil der prognostizierten Grundstücksgewinnsteuer direkt an das jeweilige Steueramt als Akonto bezahlt. Die Endabrechnung der Grundstücksgewinnsteuer findet nach Verkauf der letzten Stockwerkeinheiten (Projekt) statt.
Sobald eine Stockwerkeinheit verkauft ist, erfolgt die Erfassung der Grundstückgewinnsteuer für das gesamte Projekt über die realisierte Grundstückgewinnsteuer (Erfolgsrechnung). Die Abgrenzung bis zur Endabrechnung sind in den passiven Rechnungsabgrenzungen erfasst.